Mit dem 1. August 2003 begann in Deutschland die Ausbildung zur „Bestattungsfachkraft“ – damals zur Erprobung auf fünf Jahre befristet.

Seit dem 1. August 2007 ist es nun ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Grundlagen mit einer Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil und einem Rahmenlehrplan für den berufsschulischen Unterricht garantieren eine geordnete und bundeseinheitliche Berufsausbildung im Bestattungsgewerbe, aber auch in den eingebundenen Friedhofsverwaltungen mit kommunaler bzw. kirchlicher Trägerschaft.

Die Staatliche Berufsschule Bad Kissingen war von Anfang an in die Entwicklung des Ausbildungsberufes eingebunden und maßgeblich an der Gestaltung des bundesweit gültigen Rahmenlehrplans beteiligt. Bad Kissingen wurde auch der erste Standort für einen länderübergreifenden Fachsprengel und starte im September 2003 mit zwei Klassen und 68 Schülern. Mittlerweile ist Bad Kissingen das Zentrum für Auszubildende aus fast allen Bundesländern.

Der Berufsschulunterricht hat folgende Rahmenbedingungen:


1. Blockunterricht: 13 Wochen im ersten und zweiten Ausbildungsjahr, die als fünf zweiwöchige und einer dreiwöchigen Beschulung stattfinden. Im dritten Ausbildungsjahr sind es neun Blockwochen. Dem Blockunterricht liegt ein Blockplan zugrunde, der jeweils im Frühjahr für das kommende Schuljahr erstellt wird. Die Einteilung in die Einstiegs-Klassen erfolgt nach Vorliegen der Anmeldungen. Die Einteilung wird umgehend den Ausbildungsbetrieben bzw. den Auszubildenden mitgeteilt. In der Regel werden die Einstiegsklassen (je nach Schülerzahlen werden drei bis vier Klassen gebildet) aufsteigend weitergeführt.

2. Auswärtige Unterbringung: Zur Verfügung steht die unter pädagogischer Leitung stehende Einrichtung „afz-Campus“. Eine eventuelle Kostenerstattung erfolgt nach den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes. Gleiches gilt für die Fahrtkosten, wobei die Anschaffung einer Bahn-Card überlegt werden sollte.

 

 

Campus Hotel - Restaurant GmbH & Co. KG
Schurzstraße 2 - 6
97688 Bad Kissingen
Tel.: +49 971 7226-0
Fax: +49 971 7226-26

 

Internet: www.campus-badkissingen.de
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Eine Bitte an Ausbildungsbetriebe, Auszubildende und Kammern: Melden Sie uns umgehend die abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Hierzu können Sie die in unserem Download-Center angebotenen Formulare verwenden und uns per Post oder per Fax (0971 7206-50) zukommen lassen:

1. Anmeldeformular mit zwei Seiten

2. Antrag auf auswärtige Unterbringung im „afz-Campus“ – bitte unterschiedliche Anträge für bayerische und außerbayerische Auszubildende beachten. Der Antrag wird von der Schule weitergeleitet.

Bayrische Auszubildende sind an das „afz-Campus“ gebunden, d. h. sie müssen sich dort anmelden, um die Fördermöglichkeiten nutzen zu können.

Außerbayerische Schüler können sich dort anmelden, müssen aber nicht.

Umschüler müssen sich selbst um eine Unterkunft kümmern; das „afz-Campus“ steht zur Verfügung.

Im Sekretariat können Sie auch eine Liste mit privaten Unterkünften anfordern, wenn Sie nicht im „afz-Campus“ übernachten möchten.

Weitere Unterlagen im Download-Bereich sind ein Informationsschreiben an Betriebe bzw. Auszubildende, eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten der jeweiligen Bundesländer in Bezug auf Unterbringung/Fahrtkosten (ohne Gewähr, da ständige Änderungen) sowie der jeweils gültige Blockplan für die Verteilung der Unterrichtswochen auf das Schuljahr. Am 1. Schultag sind mitzubringen: Ausbildungsvertrag bzw. Umschulungsvertrag, Zeugnis der zuletzt besuchten Schule, Passbild für Schülerausweis, Unterrichtsmaterialien wie Ordner, Taschenrechner, Schreibmaterial. Außerdem benötigen die Schüler/-innen ab der ersten Blockwoche Sportkleidung/-schuhe! Wenn in Bezug auf die schulische Ausbildung zur Bestattungsfachkraft weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte telefonisch (+49 (0)971 72060) oder per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) an uns.